Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe, unabhängig von welcher Schwerbehinderung sie bedroht oder Betroffen sind. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Die Beratung steht auch allen Angehörigen offen. Unsere Beratungsstellen sind für die Landkreise Fulda, Hersfeld Rotenburg sowie Waldeck-Frankenberg zuständig. Ebenso führen wir eine Landesweite telefonische Teilhabeberatung.


Zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich kostenlos und unabhängig von Ihrem Wohnort bei unseren Teilhabeberatungsstellen beraten und informieren lassen. 
•    Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
•    Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
•    Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
•    Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
•    Rat und Orientierung gebend
•    Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
•    Nach dem Prinzip „Eine für Alle“ 

Unsere Berater*innen unterstützen Sie insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zum Beispiel bei folgenden Themen:
•    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
•    Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.
Eine Rechtsberatung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden nicht angeboten.

 

Unsere Beratungstellen:

Frankfurt

Fulda und Hersfeld-Rotenburg

Korbach

Waldeck / Frankenberg

 

Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.