Referat für Mobilität, Umwelt und Verkehr (MUV) im Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
Wir
- kontaktieren
- beraten
Wen
- Behörden
- Kommunen
- Verkehrsgesellschaften
- Verkehrsträger
- Verkehrsunternehmen
- Hilfsmittel- und Automatenhersteller
- Kostenträger
um für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Personen- und Straßenverkehr Barrierefreiheit zu erlangen und damit ein Leben im Alltag möglichst ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Durch Fortbildungsmaßnahmen informieren und schulen wir unsere Mitglieder im BSBH, um sie mit Hintergrundwissen über Gesetze, Normen und Möglichkeiten in Bezug auf Mobilität und Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu versorgen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Maßnahmen in den Bereichen
Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums,
Anlagen im Straßenverkehr,
Öffentlicher Personenverkehr,
technische Einrichtungen, insbesondere Automaten
vor der Umsetzung vom Referat MUV des BSBH abgestimmt und gestaltet werden.
Ziel
Wir wollen erreichen, dass alle unsere Forderungen von den maßgeblichen Stellen optimal umgesetzt werden.
Referent
Helmut Ernst
Bruchstraße 21
34130 Kassel
Tel.: 0561/40 09 56 0, Mobil, 015204359104
E-Mail: h.ernst(at)bsbh.org
Weitere Ansprechpartner
Frank Schäfer
Tel.: 0160/262 4886 (dienstl.)
E-Mail: f.schaefer(at)bsbh.org
Brigitte Buchsein
Tel.: 06171/91 15 44 (privat)
06171/66 23 22 (dienstliech)
E-Mail: brigitte.buchsein(at)t-online.de
Anspruch auf unentgeltliche Assistenz an den Flughäfen
Am 26.07.2008 ist die EU-Richtlinie 1107/2006 in Kraft getreten, die den Anspruch von Assistenzleistung von Mobilitätseingeschränkten und behinderten Menschen im europäischen Flugverkehr regelt. Wie sieht die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die der Fraport AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in
Frankfurt aus, als Word-Datei und als mp3-Datei.
Auskunfts- und Servicenummern für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Bahnreisende
Das Blindenleitsystem für den Hauptbahnhof Frankfurt als Word-Datei
Bodenindikatoren
Elektromobilität – hören und gehört werden
Wie leise oder laut sollten Elektrofahrzeuge sein, damit sie von blinden und hochgradig sehbehinderten Verkehrsteilnehmern noch gehört werden können.