Reiseinfos und Vergünstigungen für Behinderte

Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Reihe von Vergünstigungen, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke besitzen. 

Der Ausweis wird beim jeweils zuständigen Versorgungsamt beantragt. Je nach Grad der Behinderung bzw. entsprechend der auf der Rückseite eingetragenen Merkzeichen erhält man die Wertmarke kostenlos (bei Merkzeichen „Bl“ und/ oder „H“) oder zum Jahrespreis von 72 €

Damit fährt man unabhängig vom eigenen Wohnort  - in ganz Deutschland kostenlos

  • mit allen Straßenbahnen, Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und Privatbahnen, S- und U-Bahnen, sowie allen Buslinien im Nahverkehr
  • teilweise im Schiffsverkehr (Bodensee und Nordsee). 

Keine Freifahrt im Fernverkehr (IC, EC, ICE)

 

Nachlösen

Alleinreisende blinde Fahrgäste (Merkzeichen Bl) können bei der DB ihre Fahrkarte im Zug lösen, ohne den sonst üblichen höheren Bordpreis  zahlen zu müssen.

 

Freie Begleitung

Ein "B" (Begleitung) auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises berechtigt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs zur kostenfreien Mitnahme einer beliebigen Begleitperson in der Wagenklasse des Behinderten. Dies gilt auch für nicht bundeseigene Bahnen und für den Bodensee- und Nordseeschiffsverkehr und im gesamten ÖPNV.

Die Begleitung zahlt keine Zuschläge für ICE, EC/ IC und D-Züge (außer ICE-Sprinter). 

Kostenfreie Reservierungen für einen oder zwei Plätze (Begleitung)

Blindenführhunde werden – bei Merkzeichen „B“ – kostenlos befördert, auch wenn bereits eine Begleitperson mitreist. Sie unterliegen nicht dem ansonsten üblichen Maulkorbzwang.

BAHN-CARD 50 in Deutschland:
für die 1. und 2. Klasse zahlen Schwerbehinderte einen ermäßigten Preis (ca. halber Preis).

 

Reisen im europäischen Ausland

Freie Begleitung
- gilt nur bei grenzüberschreitendem Fahrausweis. Bei Reisen, die innerhalb des Auslandes angetreten werden, gibt es meist keine Freifahrt für die Begleitung (Rundreisen möglich).

Voraussetzung:
Schwerbehindertenausweis mit "B" (Vorderseite) und Merkzeichen "Bl" (Rückseite).

Vorgehensweise:
Der blinde Reisende zahlt den normalen Fahrpreis (bzw. die eventuelle Preisermäßigung). Am DB-Schalter erhält man für die Begleitung oder * einen Blindenführhund eine Null-Fahrkarte für dieselbe Klasse über die gesamte Strecke (Geltungsdauer 2 Monate). Zuschläge werden dem Reisenden und der Begleitung berechnet.

* (im Ausland kann entweder eine Person oder ein Führhund begleiten - im Bereich der Deutschen Bahn sowohl als auch)

Geltungsbereich:
In den Eisenbahnen folgender Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich (+ Sealink Fähren Calais - Dover), Griechenland, Großbritannien (+ Sealink Fähren zum Kontinent), Irland, Italien (+ Fähre EA HML Brindisi-Patras), 

Jugoslawien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande (+ Fähre Hoek v. Holland - Harwich), Österreich Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Slovenien,  Slowakei, Tschechien, Ungarn.

Reservierung
Beginnt die Fahrt im Inland, ist die Reservierung von 2 Plätzen frei - im Ausland kostet sie das tarifmäßige Reservierungsentgelt.

 

REISEINFOS – Telefonnummern

Deutsche Bahn AG
Service - Deutschlandweit

Kostenlose Auskunftsnummer: 030-2970

 

Mobilitätsservicezentrale für behinderte Reisende
Beratung - Reiseinfos, Umsteigehilfen, Gepäckservice, Fahrkartenkauf, Platzreservierung

Telefon (Ortstarif): 030-65212888
täglich: 6.00 - 22.00 Uhr

Fax (Ortstarif): 030-65212899

Website: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei
E-Mail : msz(at)deutschebahn.com

 

Auskunft/ Reiseservice/ Beschwerden:

Telefon (rund um die Uhr): 030-2970

 

Fundservice:           

Telefon (Ortstarif):  030-586020909

 

Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten
P.VMX, Stephensonstr.1, 60326  Frankfurt

Fax: 069-26520 491

 

 

Frankfurter Hauptbahnhof

3 S-Zentrale (Service, Sicherheit, Sauberkeit): 069-26510 55

Bahnhofsmission Frankfurt: durchgehend besetzt - Hbf/ Südseite
069-2344-68/-69
Fax: 069-234860 
e-Mail: frankfurtmain(at)bahnhofsmission.de

 

Fundbüro Frankfurt Hauptbahnhof:

(Mo - So: 6.00-20.00 Uhr)   069-2654645

 

ÖPNV innerhalb von Frankfurt

U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse

VGF- Kundendienst (Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt):
(Mo - Fr: 8.00 - 17.00Uhr) 069-19449
www.vgf-ffm.de 

VGF-Fundbüro Hauptwache Passage (B-Ebene)
069- 21322258 

 

Regionalverkehr

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV):
(Info-Hotline, Fahrplanauskunft) 01801-7684636
www.rmv.de

Darmstadt Hauptbahnhof, Servicepoint: 06151 – 3605151

 

Reisen mit dem Flugzeug

Auch am Flughafen ist ein Betreuungsservice für mobilitätseingeschränkte Passagiere möglich.

Die Anmeldung erfolgt mindestens 48 Stunden vor dem Abflug über die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter, bei dem Sie gebucht haben.

 

Flughafen Frankfurt

FraCare Service 
Sonderbetreuungsschalter neben Schalter Nr. 339
Terminal 1, Abflughalle B 

Lufthansa Betreuungsdienst 
069-69694433
                      

Infos im Internet

Informationen und Übersicht zur unentgeltlichen Beförderung 
Schwerbehinderter 

Informationen und Übersicht zur unentgeltlichen Beförderung 
Schwerbehinderter 
www.oepnv-info.de