Schulung in Orientierung & Mobilität (O&M)

Um sich wieder selbständig und sicher Orientieren zu können, kommt man ab einem gewissen Sehvermögen um einen Blindenlangstock nicht herum. Ist diese Hürde gedanklich überwunden wird man schnell den Nutzen sprichwörtlich erfahren. Der Langstock gibt einem Informationen über die Bodenbeschaffenheit ohne dass man ständig nach unten schauen muss. Das hat für Menschen mit einem Restsehvermögen den Vorteil, dass sie dieses Sehvermögen für die Orientierung nutzen können (bin ich schon an der Haltestelle usw.).

Den Umgang mit dem Langstock muss man erst mal erlernen. Es reicht also nicht sich einen Langstock zu besorgen und los zu laufen. Die Techniken wie man den Langstock richtig einsetzt, erlernt man zusammen mit einem Rehabilitationslehrer. Dieser kommt zu einem Erstgespräch nach Hause. Hier bespricht man die wichtigsten Punkte wie Sehvermögen, welche Wege werden benötigt und was möchte man erreichen. Das Sehvermögen, die persönlichen Bedürfnisse und Kompetenzen haben Einfluss auf die Inhalte und Länge der Schulung. Die Schulung findet in der Regel im persönlichen Umfeld der Person statt.

Während der Schulung lernt man wie man den Stock richtig hält und bewegt.

Wenn man die Grundtechniken beherrscht wird man bemerken, dass man durch den Stock auch verschiedene Bodenmaterialien voneinander unterscheiden kann und durch die Rollsitze am Stock auch akustische Informationen wahrnimmt und versteht. Nach und nach werden auf den verschiedenen Wegen weitere Techniken (Treppentechniken, Querungstechniken, Auffinden von Haltestellen usw.) erlernt.

Die Kosten für eine Schulung in Orientierung und Mobilität können bei unterschiedlichen Kostenträgern beantragt werden.

Für den privaten Bereich beantragt man die Schulung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse kommt für die Grundversorgung auf. Das heißt, das die Stunden zum Erlernen aller Techniken übernommen werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Techniken immer individuell an das jeweilige Sehvermögen angepasst werden. Eine Nachschulung, weil man umgezogen ist oder erheblich mehr Stunden benötigt als durchschnittlich benötigt werden, muss speziell begründet werden. Zusätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse am Anfang die Kosten für zwei Langstöcke, da man jeder Zeit einen funktionsfähigen Ersatzstock benötigt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ersatzstöcke und Reparaturkosten nach Bedarf. Bei privaten Krankenkassen kommt es auf den jeweiligen Vertrag und die vereinbarten Leistungen an.

Übernimmt die Krankenkasse nicht mehr die Kosten, weil die Grundversorgung z. B. schon geleistet wurde, kann man beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfen zum Leben in der Gesellschaft stellen. Dieser Antrag ist allerdings einkommensabhängig und unterliegt Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Benötigt man die Schulung zum Beispiel, um zum Arbeitsplatz zu kommen oder seine Arbeit ausführen zu können, ist die Krankenkasse nicht zuständig. Wenn man seit 15 Jahren Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger, ansonsten die Agentur für Arbeit.

Ist die Schulung notwendig, um die Schule oder das Studium durchzuführen, fällt die Schulung unter die Eingliederungshilfe „Hilfen zur angemessenen Schulbildung“. Dieser Antrag wird beim zuständigen Jugend- und Sozialamt gestellt und ist einkommensunabhängig (Erziehungsberechtigter).