Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)
Wenn man im Laufe des Lebens schleichend einen Sehverlust erleidet, kann man in der Regel sehr oft seine diversen Techniken an das Sehvermögen anpassen. Trotz allem kann es sehr schwierig oder unmöglich werden die Aufgaben des täglichen Lebens zu meistern. Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) kann hier der Schlüssel zu mehr Selbständigkeit sein. LPF ist ein sehr breit gefächertes Feld. Themeninhalte sind unter anderem:

- Essenstechniken,
- kochen,
- backen,
- putzen,
- Wäschepflege,
- Umgang mit Hilfsmitteln,
- Körperpflege,
- dekorative Kosmetik,
- lesen und schreiben der Brailleschrift,
- Handwerkliche Tätigkeiten (Nagel, Hammer…) und Handarbeit.
Die Schulungsinhalte werden individuell angepasst. Daher unterscheidet sich eine LPF Schulung in Dauer und Themeninhalte. Die Schulung wird durch einen Rehabilitationslehrer durchgeführt.
Menschen, die erst im Laufe ihres Lebens blind oder hochgradig sehbehindert geworden sind, können ein medizinisches Basistraining bei der Krankenkasse beantragen. Grundlage hierfür ist das Empfehlungsschreiben des Spitzenbundes der GKV vom 13.09.2006.
Im Rahmen eines solchen medizinischen Basistrainings erlangen Menschen mit erworbener Sehbehinderung oder Blindheit die Lebenspraktischen Fähigkeiten wieder zurück, die sie sich als sehende Menschen bereits angeeignet hatten (wie z.B. Nahrungszubereitung, Brot schmieren, Eingießen, Reinigen von Flächen, Bügeln u.v.m.), indem sie spezielle Blindentechniken erlernen.
Für Kinder und Jugendliche kann eine LPF Schulung über Hilfen zur angemessenen Schulbildung beim zuständigen Jugend- und Sozialamt beantragt werden.
Blinde und sehbehinderte Personen, welche die Schulung für private Zwecke benötigen und nicht unter das medizinische Basistraining fallen, können die Schulung beim zuständigen Sozialamt beantragen oder verwenden Teile des Blinden-/ Sehbehindertengeldes für die Schulung.