Reiseinfos und Vergünstigungen für Behinderte
Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Reihe von Vergünstigungen, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzen. Je nach Grad der Behinderung bzw. entsprechend der auf der Rückseite eingetragenen Merkzeichen erhält man die Wertmarke kostenlos (bei den Merkzeichen „Bl“ und/oder „H“) oder zum Jahrespreis von 60 € beim jeweils zuständigen Versorgungsamt.
Damit fährt man – unabhängig vom eigenen Wohnort – in ganz Deutschland kostenlos: mit allen Buslinien im Nahverkehr, Straßen- S-Bahnen und U-Bahnen, mit RegionalExpress RE und Regional-Bahn RB innerhalb von Verkehrsverbünden, teilweise im Schiffsverkehr (Bodensee- und Nordsee).
Z.Z. keine Vergünstigungen im Fernverkehr (IC, EC, ICE) - abgesehen von der freien Begleitung.
Mit dem Beiblatt:
“Streckenverzeichnis“
kann man von seinem Wohnsitz aus im Umkreis von 50 km in RegionalExpress (RE) und RegionalBahn (RB) unentgeltlich reisen, auch außerhalb der Verkehrsverbünde.
Zeitkarteninhaber können – in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis – eine Dauerübergangskarte für die 1. Wagenklasse erwerben.
Nachlösen
Schwerbehinderte können ihre Fahrkarte im Zug lösen, ohne den sonst üblichen Bordpreis (=Aufpreis) zahlen zu müssen.
Freie Begleitung
Ein “B“ (Begleitung) auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweis berechtigt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Dies gilt auch für nicht bundeseigene Bahnen und für den Bodensee- und Nordseeschiffsverkehr.
Die Begleitung zahlt auch keine Zuschläge für ICE, EC/IC und D-Züge. Bei Beförderung im Liege- bzw. Schlafwagen zahlt sie lediglich den Liege- bzw. Bettplatzzuschlag.
Kostenfreie Reservierungen für einen oder für zwei Plätze (bei Begleitung) (notwendige Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis „B“ und „Bl“). Der Einstiegbahnhof muss in Deutschland liegen.
Blindenführhunde werden kostenlos befördert (auch wenn bereits eine Begleitperson mitreist) und unterliegen nicht dem ansonsten üblichen Maulkorbzwang.
REISEN IM EUROPÄISCHEN AUSLAND:
Freie Begleitung gilt nur bei grenzüberschreitendem Fahrausweis. Bei Reisen, die innerhalb des Auslandes angetreten werden, gibt es meist keine Freifahrt für die Begleitung.
Voraussetzung:
Schwerbehindertenausweis mit "B" auf der Vorderseite – und Merkzeichen "Bl" auf der Rückseite.
Vorgehensweise:
Der blinde Reisende zahlt den normalen Fahrpreis (bzw. die eventuelle Preisermäßigung). Am DB-Schalter erhält man für die Begleitung oder * einen Führhund einen Null-Fahrschein für dieselbe Klasse über die gesamte Strecke - Geltungsdauer: 2 Monate. Zuschläge werden dem Reisenden und der Begleitung berechnet.
* (im Ausland kann entweder eine Person oder ein Führhund begleiten - im Bereich der Deutschen Bahn sowohl als auch)
Geltungsbereich:
Hin- und Rückfahrten ab allen DB-Bahnhöfen bzw Grenzbahnhöfen nach- bzw. in Frankreich (einschl. Fähre Calais-Dover), Spanien, Italien (einschl. Fähre Brindisi-Patras), Griechenland, Groß-Britannien (einschl. Fähren zum Kontinent und nach Irland), Irland, Dänemark, Belgien (einschließlich Fähre Ostende- Ramsgate), Luxemburg, Niederlande (einschl. Fähre Hoek v.Holland -Harwich), Schweiz, Polen, Jugoslawien, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Slovenien, Tschechien, Ungarn. (Sonderzüge ausgenommen!)
Reservierung im Ausland:
Beginnt die Fahrt im Inland, ist die Reservierung von 2 Plätzen frei – im Ausland kostet sie das tarifmäßige Reservierungsgeld.
Reisen innerhalb von Österreich :
50% Rabatt und freie Begleitung erhält der Inhaber der „ÖBB-Vorteilscard“ + „Bahncard Blind“, Preis 18,10 €, Geltungsdauer 2 Monate.
Beide bekommt man beim Österreichischen Blinden-und Sehbehindertenverband in Wien.
Tel.: 0043 1 98 27 584 0, E-Mail: oebsv.zentrale@aon.at
REISEINFOS, TELEFONNUMMERN
Deutsche Bahn AG - Service
deutschlandweit
Kostenlose Auskunftsnummer:
(mit Sprachdialogsystem) 0800 – 150 70 90
Auskunft, Reiseservice: 11 8 61
(0,60 € /Min) rund um die Uhr
Fundservice: 01805 990 599
(0,12 € /Min)
Beschwerdestelle: („Kundendialog“) 01805 - 19 41 95
Mobilitäts-Service-Zentrale für Behinderte:
Umsteigehilfen, Gepäckservice
(0,12 € /Min) 01805 - 512 512
Mo – Fr: 8.00 – 20.00 Uhr,
Sa: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr
Fax: 0681 93 59 650, www.bahn.de/handicap
Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten PMS (K) 069 - 265 - 68 81
Fax: 069 265 - 20 491, E-Mail: ellen.engel@bahn.de
Frankfurter Hauptbahnhof
3S-Zentrale (Service, Sicherheit, Sauberkeit) 069 - 265 10 55
Bahnhofsmission Frankfurt/M 069 - 23 44 - 68, . - 69
durchgehend besetzt - Hbf/Südseite
Fax: 0 69 / 23 48 60 E-Mail: ester.stueve@gmx.deFundbüro Frankfurter Hauptbahnhof 069 – 265 – 34 831Mo - So: 6.00 – 20.00 Uhr
ÖPNV innerhalb von Frankfurt
U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse
Kundendienst
der Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt - VGF: 069 - 1 94 49
(Mo - Do 8.00 - 17.00, Fr. 8.00 - 13.00)
www.vgf-ffm.de
VGF–Fundbüro
Hauptwache Passage (B-Ebene) 069 - 213 222 58
Regionalverkehr
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 01805 – 768 46 36
(Info-Hotline, Fahrplanauskunft) www.rmv.de
Flughafen Frankfurt
Flughafensozialdienst
Rhein-Main-Flughafen 0 69 - 69 04 71 31
Terminal, Hausbriefkasten 174, 60549 Frankfurt/M